Ab 2022: Entgeltsteigerung, Corona-Prämie und Erhöhung von Zulagen!

Wer bei uns arbeitet, ist bei einem der attraktivsten Arbeitgeber in der Pflege an Rhein und Ruhr beschäftigt. Denn wir bezahlen unsere Mitarbeitenden nach dem starken Tarif AVR DD! Bei uns verdienen Teilzeitkräfte genauso viel, wie woanders in Vollzeit (z.B. als Berufseinsteiger Pflegefachkraft, 30 St./Wo = 2375 EUR + Zuschläge).

Nun gibt es tolle Neuigkeiten. Arbeiten bei uns wird ab dem kommenden Jahr noch attraktiver!!

  • Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) der Diakonie Deutschland hat letzte Woche beschlossen, dass die Entgelte ab dem 01.01.2022 um 2,2 Prozent erhöht werden (mindestens um 50 EUR).
  • Außerdem erhalten die Mitarbeitenden eine Corona-Prämie, welche spätestens im März 2022 ausgezahlt wird. Mitarbeitende in den Entgeltgruppen 1-7 in Vollzeit erhalten 800 EUR; Mitarbeitende in den Entgeltgruppen 8-13 in Vollzeit bekommen 600 EUR und Auszubildende erhalten 225 EUR. Teilzeitkräfte erhalten die Corona-Prämie anteilig. Voraussetzung für die Auszahlung der Corona-Prämie ist, dass das Arbeitsverhältnis am 31.01.2022 noch besteht und zwischen dem 1.11.2020 und 30.6.2021 wenigstens an einem Tag Anspruch auf Arbeitsentgelt (auch Urlaub bzw. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) bestand.
  • Der Samstagszuschlag erhöht sich ab dem 01.04.2022 von 0,64 EUR/Std. auf 15 % des Stundenentgeltes. Praxisanleiter:innen und Mitarbeitende mit einer mind. 160 Zeitstunden umfassenden Fachweiterbildung Palliative-Care oder Wundmanagement in EG 7 erhalten ab dem 01.04.2022, wenn ihre Tätigkeit mehr als 50 % der Arbeitszeit ausmacht, eine monatliche Zulage i.H.v. 50 % der Differenz zur Entgeltgruppe 8.

Die Aufgabe der Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland ist die Regelung der Arbeitsbedingungen, der bei der Diakonie beschäftigten Mitarbeitenden in den sogenannten Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Dazu zählen z.B. Regelungen zu Arbeitszeiten, Arbeitsentgelten und Urlaubsansprüchen. Die ARK setzt sich aus je 12 Vertreter:innen der Arbeitgeberseite und je 12 Vertreter:innen der Arbeitnehmerseite zusammen.

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